Beitragsänderung in der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Nachweis der Elterneigenschaft und Angaben zu Kindern erforderlich

Zum 1. Juli 2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Der Gesetzentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.

Beschäftigte sind verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen nachzuweisen.

Bei sogenannten Selbstzahlern (privat versicherte Beschäftigte) müssen diese Angaben gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden. Ausführliche Erläuterungen und Hintergründe zum Gesetzesvorhaben finden Sie in unserem Merkblatt im unteren Bereich.

Wir als Ihr Lohndienstleister unterstützen Sie bei der Abführung der Angaben durch elektronische Meldeverfahren. Bitte übermitteln Sie uns dazu die beigefügte Anlage in ausgefüllter Form sowie Kopien entsprechender Nachweise der Elterneigenschaft (bspw. Geburtsurkunde) Ihrer Beschäftigten bis spätestens 15.07.2023. Nur so kann die korrekte Be- und Abrechnung der Pflegeversicherungs-beiträge ab Juli 2023 sichergestellt und Nachberechnungen vermieden werden.

Bekommen Beschäftigte nach dem 30. Juni 2023 Nachwuchs, bitten wir Sie in diesen Fällen, uns künftig immer einen Nachweis der Elterneigenschaft (bspw. Geburtsurkunde) unaufgefordert zukommen zu lassen.

Da die Vorgehensweise bei Adoptivkindern noch nicht abschließend geklärt ist, sollten Sie auch hier die Geburtsurkunden anfordern. Soweit für Kinder Ihrer Beschäftigten Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung einzureichen.

Ihr Team Steuerberatung Sachse

 

Quelle: ETL-Personal-Kompetenzcenter Steuerberatungsgesellschaft mbH

 

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