Start der Antragsplattform für Überbrückungshilfen
Bereits Anfang Juni hatte die Bundesregierung ein Konjunkturprogramm mit über 50 Maßnahmen zum Neustart der deutschen Wirtschaft nach der Corona-Krise bekannt gegeben. Neben steuerlichen Maßnahmen (Senkung der Mehrwertsteuer) und Unterstützung für Familien und Haushalte wurden Überbrückungshilfen für KMU aller Branchen festgesetzt.
Antragsberechtigt sind KMU, Soloselbständige und Freiberufler, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber dem Vorjahreszeitraum corona-bedingt zurückgegangen ist. Auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen unabhängig von ihrer Rechtsform (Vereine, Stiftungen, gGmbH´s, gUG´s) , die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, können den Antrag stellen. Wirtschaftlich am Markt tätig ist eine gemeinnützige Organisation, wenn sie einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Bei gemeinnützigen Organisationen wird auf die Einnahmen (einschließlich Spenden und Mitgliedsbeiträge) statt auf die Umsätze abgestellt.
Die Förderung kann für maximal drei Monate (Juni, Juli, August) in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind betriebliche Fixkosten, wie Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen, Betriebskosten etc. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang des Umsatzeinbruches in den Fördermonaten (Juni bis August). So werden 80% der Fixkosten erstattet bei mehr als 70% Umsatzrückgang, 50% der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 50% und 70% und 40% der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50%. Für Thüringer Unternehmen bestimmter Branchen (u.a. Beherbergung, Gastronomie, Reisebüros, Reiseveranstalter, Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter, botanische und zoologische Gärten, Naturparks, Erbringung von Dienstleistungen des Sports sowie der Unterhaltung und Erholung, Saunas, Solarien, Bäder u.Ä.) werden 40% der Fixkosten bereits erstattet bei einem Umsatzrückgang zwischen 30% und unter 40%. Die dafür zu stellenden Anträge sind allerdings erst ab 1.8.2020 möglich.
Die Antragstellung muss durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer) im Namen des Antragstellers erfolgen, der die vom Antragsteller bereitgestellten Unterlagen und Angaben vor der Antragstellung auf Plausibilität hin überprüft. Die Antragsfrist endet am 31.8.2020. Wir haben die Registrierung auf dem zentralen Portal des BMWi vorgenommen und können Sie nun bei der Beantragung unterstützen.
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