Steuerermäßigung für Speisenverkauf ist verlängert worden

Der ermäßigte Steuersatz für den gastronomischen Verkauf von Speisen gilt auch 2023 weiter.

Allerdings nur für Speisen. Getränke müssen mit 19 Prozent besteuert werden. Bei kombiniertem Verkauf zu einem Pauschalpreis erlaubt die Finanzverwaltung eine Pauschalierung: Der auf die Getränke entfallende Anteil am Gesamtumsatz wird mit 30 Prozent des Pauschalpreises angesetzt und muss mit 19 Prozent versteuert werden; der Rest mit sieben Prozent

(BMF, Schreiben vom 21.11.2022, Az. III C 2 – S 7030/20/10006 :006 und Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen vom 24.10.2022).

 

Ihr Team Steuerberatung Sachse

 

Quelle: IWW VBM Vereinsbrief 01-2023

 

0361 64 43 050

mail@steuerberatung-sachse.de
Steuerermäßigung für Speisenverkauf ist verlängert worden

Steuernews