19. Januar 2021
Frist für die Überbrückungshilfe II bis 31.03. verlängert sowie für die November- und Dezemberhilfe bis 30.04.2021Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen/Einrichtungen und ihre Berater: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis 31.03.2021 verlängert.