Zuwendungsempfängerregister ist seit 01.01.2024 am Start – mit Einschränkungen

Seit Beginn des Monats ist das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) online erreichbar. Zum Start des Registers werden aber nicht sofort alle für das Register berechtigten Organisationen angezeigt werden können, weil die Finanzämter dem BZSt die Daten zu den Zuwendungsempfängern erst sukzessive übermitteln. Das hat aber keine Auswirkung auf den gemeinnützigkeitsrechtlichen Status bzw. den Status der Organisation als Zuwendungsempfänger.

Hintergrund
Für potenzielle Spender und Fördermittelgeber ist das Zuwendungsempfängerregister eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, sich über den Gemeinnützigkeitsstatus von Organisationen zu informieren. Es schafft Transparenz und hilft so privaten und institutionellen Fördermittelgebern, die Organisationen zu identifizieren, bei denen sie sich engagieren möchten. Gemeinnützige Einrichtungen können den Nachweis der Steuerbegünstigung künftig auch über das Zuwendungsempfängerregister führen, soweit formal kein anderer Nachweis (Freistellungsbescheid) verlangt wird.

Ihr Team Steuerberatung Sachse

Quelle: IWW VBM Vereinsbrief 01-2024

0361 64 43 050

mail@steuerberatung-sachse.de
Zuwendungsempfängerregister ist seit 01.01.2024 am Start – mit Einschränkungen

Steuernews